Abschlüsse |
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Abschlüsse und Berechtigungen in der Sekundarstufe I des GymnasiumsAm Ende der Stufe 9 wird ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss vergeben, falls die Versetzung in die Stufe 10 erreicht worden ist. Im Falle einer Nichtversetzung müssen die Bedingungen der Hauptschule zur Versetzung in die Klasse 10 Typ A erfüllt werden.
Mit dem Schuljahr 2023/24 wird die Stufe 10 - bedingt durch die Rückkehr zu G9 - wieder zur Sekundarstufe I gehören, so dass dort dann auch der Mittlere Schulabschluss (FOS) erreicht wird.
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Allgemeine Bestimmungen
Die Regeldauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I ist
im Gymnasium G9 sechs Jahre; sie kann um zwei Jahre
überschritten werden. Die Versetzungskonferenz kann sie
um ein weiteres Jahr verlängern, wenn besondere Gründe
dieses rechtfertigen [vgl. APO-SI §2] |