Mitwirkungsgremien
Lehrerkollegium
↓ Schulkonferenz Pflegschaften
↓ Lehrerrat
Fachkonferenzen Schülerrat

Schulkonferenz
→ Sitzungen
→ Beschlüsse
Vorsitz: Prof. Dr. Jörg Trelenberg
Lehrervertretung
  • Martin Gropengießer
  • Christian Goos
  • Niklas Pohlmann
  • Natascha Kreft
  • Alexander Wirtz
  • Felix Tinnefeld
Stellvertreter Lehrervertretung
  1. Ralf Micha
  2. Andrea Heuer-Zachau
  3. Jutta Kaut
  4. Henning Pewny
  5. Stephanie Verborg
  6. Peter Schneider
Elternvertretung
  • Birte Anders (Vorsitzende)
  • Peter Giebels (Unterstufe)
  • Christine Flamme (Mittelstufe)
  • Christine Gluth (Oberstufe)
  • Inga Rostek (Mittelstufe)
  • Daniela Zwara (Unterstufe)
Stellvertreter Elternvertretung
  1. Dr. Beatrice Krempel  (Mittelstufe)
  2. Nadine Teitscheid (Oberstufe)
  3. Lars Woznicka (Unterstufe)
  4. Adriane Miksa (Mittelstufe)
  5. Mathias Steinke (Unterstufe)
  6. Kirsten Weber-Obst (Mittelstufe)
Schülervertretung 
  • Marvin Wilde (Q2)
  • Mika El-Chami (Q1)
  • Leona Andreas (9b)
  • Luca Neuhaus (Q2)
  • Erika Haraschuta (Q2)
  • Zoe Demiet (9b)
Stellvertreter Schülervertretung
  1. Jesper Höppe (Q2)
  2. Jayden Halls (6b)
  3. Colin Drees (Q2)
  4. Celine Magiera (Q2)
  5. Melina Holtmann (9b)
  6. Lisa Frommann (Q2)
Beratende Mitglieder
  • n.n.
    Ständiger Vertreter des Schulleiters
  • Cathrin Hennemann
    SV-Verbindungslehrerin
  • Marcel Ries
    SV-Verbindungslehrer
  • Vertretung des Schulträgers (Stadt Hemer)
  • Vertretung des Schulaufsichtsbehörde
  • Vertretung schulergänzender Angebote (n.n.)
  • Personen aus dem schulischen Umfeld (n.n.)
Eilausschuss
  • Birte Anders (Elternvertreterin)
  • Christian Goos (Lehrervertreter)
  • Jesper Höppe (Schülervertreter)
  • Prof. Dr. Jörg Trelenberg (Schulleiter)

Rechtliche Grundlage: § 66 Schulgesetz NRW - Auszug aus der Fassung vom 13.12.2012

  1. Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
    1. bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, an Berufskollegs 12 Mitglieder,
    2. bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,
    3. mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.
  2. Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
  3. Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler
    1. [...]
    2. an Schulen [...] der Sekundarstufe I und II  1:1:1
    3. [...]
    4. [...]
  4. [... Regelungen für das Berufskolleg ...]
  5. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft und die Schülersprecherin oder der Schülersprecher sind jeweils unter Anrechnung auf die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler gemäß den Absätzen 1 und 3 Mitglieder der Schulkonferenz, sofern sie dies nicht ablehnen.
  6. Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat, ebenso wie im Falle der Verhinderung die ständige Vertretung, kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die ständige Vertretung und die Verbindungslehrerinnen und -lehrer nehmen beratend an der Schulkonferenz teil.
  7. Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder berufen.

Lehrerrat
Mitglieder
  • Jutta Kaut
  • Henning Pewny
  • Pia Müller
  • Britta Bücher


Letzte Änderung: 11.09.2024