Schrittweise
Wiedereröffnung
der Schule
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nachdem die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der
Länder am Mittwoch generelle Beschlüsse über die
Wiedereröffnung der Schulen gefasst haben und nachdem
das NRW-Schulministerium am Donnerstag die Einzelheiten
für den Ablauf in unserem Bundesland bekannt gegeben
hat, konnten wir am Freitag uns auf örtlicher Ebene in
Konferenzen mit dem Schulträger und den anderen
weiterführenden Schulen sowie in der Erweiterten
Schulleitung unseres Gymnasium abstimmen und beraten,
wie der Ablauf bei uns gestaltet werden soll. Hier dazu
die ersten und wichtigsten Informationen.
Schrittweise
Öffnung
der Schulen
- Am Montag, dem
20.04.2020, öffnet das Gymnasium die Türen zunächst
für das Lehrpersonal, damit die notwendigen
organisatorischen Vorbereitungen für die anstehende
Präsenzbeschulung getroffen werden können.
- Am Donnerstag, dem
23.04.2020, wird die Schule für die Abiturienten
geöffnet, damit diese durch ihre Kursleiter adäquat
auf das Zentralabitur im 1.-3. Abiturfach und die
mündlichen Prüfungen im 4. Abiturfach vorbereitet
werden können.
- Für alle weiteren
Jahrgänge des Gymnasiums sind in Nordrhein-Westfalen
noch keine endgültigen Festlegungen erfolgt. In der
Bund-Länder-Vereinbarung sind die
"qualifikationsrelevanten Jahrgänge" als prioritär
eingestuft worden.
Prüfungsvorbereitung
der Abiturienten
- Nach den ministeriellen Vorgaben wird es für die
Abiturienten keinen normalen Unterricht nach
Stundenplan geben, sondern ein Angebot für die
Prüfungsvorbereitung. Dieses Angebot richtet sich in
den Leistungskursen an alle Kursteilnehmer, in den
Grundkursen nur an die Schüler, die im entsprechenden
Fach die schriftliche oder mündliche Abiturprüfung
ablegen.
- Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung ist
freiwillig. Sollte ein Schüler das Angebot nicht
wahrnehmen können oder wollen, so ist er jedoch
verpflichtet, dies im Vorfeld schriftlich per E-Mail
dem Kursleiter, dem Oberstufenkoordinator und dem
Sekretariat bekannt zu geben.
- Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in
geteilten Lerngruppen mit kleiner Teilnehmerzahl, mit
maximalem Abstand im Kursraum auf zugewiesenen Plätzen
und unter strenger Beachtung sämtlicher
Hygienevorschriften stattfinden. Die Abiturienten
werden zu Beginn der nächsten Woche einen genauen
Zeit- und Raumplan und detaillierte Hinweise für das
Verhalten im Schulgebäude erhalten, um das
Ansteckungsrisiko für Schüler und Lehrpersonal auf ein
Minimum zu reduzieren.
Distanzlernen für
die Stufen 5 bis Q1
- Bis auf Weiteres
wird das E-Learning fortgesetzt, wie es bereits vor
den Osterferien praktiziert wurde. Die Aufgaben für
die Lerngruppen erscheinen auf der Homepage unter
"Service", die Materialdistribution erfolgt in der
Regel über unsere schuleigene Plattform
("Woeste-Fundus"). Besonders in den höheren
Jahrgängen wird verstärkt über "virtuelle
Klassenräume" oder Videokonferenzen unterrichtet.
- Die Umfrage zum
Online-Lernen, an der sich 350 Familien beteiligt
haben, wurde umfassend ausgewertet. Ziel ist
es, durch optimierte Verfahren den Kindern einen
guten Lernfortschritt und einen möglichst
problemlosen Einstieg beim Wiederbeginn des
Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
- Gleichzeitig wird
weiterhin, zumal bei den jüngeren Kindern, das
Gelingen des Distanzlernens entscheidend von der
Unterstützung im Elternhaus abhängig sein.
Aussetzung der
Versetzungsordnung
- Da nicht mehr damit zu rechnen ist, dass vor den
Sommerferien noch ein vollständiger Unterricht nach
Stundenplan erteilt werden kann, sind die
Versetzungsregelungen für die Jahrgänge, in denen
keine Schulabschlüsse erworben werden, aufgehoben.
Schüler gehen in diesen Fällen generell in den
nächsten Jahrgang über.
- Von besonderem Gewicht ist die Entscheidung des
Schulministeriums, auch die Laufbahnentscheidung am
Ende der Erprobungsstufe auszusetzen. Vor dem
Hintergrund eines allenfalls eingeschränkten
Unterrichtsangebots sollen keine Entscheidungen der
Klassenkonferenz über einen Wechsel des Bildungsgangs
– und damit verbunden der Schulform – getroffen
werden.
- Ein freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres ist
jedoch möglich. Es wird in diesem Falle nicht als
"Sitzenbleiben" gewertet.
Weitere
Detailregelungen
- Zu vielen weiteren Detailregelungen verweisen wir
auf die Internet-Seiten des Schulministeriums, die wir
auf der Startseite unserer Homepage verlinkt haben.
Dies betrifft beispielsweise die Regelungen zur
Notbetreuung, psychologische Betreuungsangebote,
Klassenfahrten, Kostenerstattungen und vieles mehr.
- Viele andere Dinge sind noch nicht abschließend
geregelt. Darunter fällt eine mögliche Reduzierung der
Klassenarbeiten und Klausuren, eventuelle
Sonderregelungen für die Leistungsbewertung am Ende
der Einführungsphase (EF) und am Ende des ersten
Jahres der Qualifikationsphase (Q1), der Erwerb des
Mittleren Schulabschlusses (MSA) und der
Fachhochschulreife (FHR).
Ich hoffe, Ihnen
zunächst einmal in den wichtigsten Fragen ein wenig
Klarheit verschafft zu haben. Sobald weitere relevante
Informationen vorliegen, werden wir diese natürlich
umgehend über die gewohnten Kanäle an Sie weiterleiten.
Einen herzlichen Gruß,
Ihr Jörg Trelenberg
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