Am Dienstag, den 21. November 2023, besuchten
wir, der Philosophie Grundkurs der Q2 von Frau
Rüßing, das Land- und Amtsgericht in Hagen, um
uns im Rahmen unseres Unterrichtsthemas
„Gerechtigkeit“ eine Gerichtssitzung
anzuschauen.
Es ging los um 7:50 Uhr vor der Schule, als wir
von einem Bus abgeholt und nach Hagen bis zum
Landgericht gefahren wurden. Nach der
Sicherheitskontrolle am Eingang hatten wir dort
noch etwas Zeit, uns Teile des Gebäudes
anzuschauen, bis es dann um 9:30 Uhr losging.
Die Anwesenheit der Öffentlichkeit bei
Gerichtssitzungen ist erlaubt und erwünscht,
wenn es sich um öffentliche Sitzungen handelt,
weswegen man (meist mit vorheriger Anmeldung)
auch als Außenstehender daran teilnehmen kann.
Im Sitzungssaal setzten wir uns auf die
Publikumsplätze und warteten, bis die Sitzung
offiziell eröffnet wurde. Bei der Sitzung
handelte es sich um den Fortsetzungstermin eines
Verfahrens, bei dem ein Tschetschene mittleren
Alters bei einer Schlägerei den Ex-Mann seiner
Freundin schwer verletzt hatte (Frakturen,
offene Wunden etc.). Der Kläger selbst war nicht
anwesend. Leider sind jedoch alle Zeugen nicht
zur Sitzung erschienen, weswegen die Sitzung auf
den Mittag verlegt wurde. Die Richterin hat sich
jedoch nach der kurzen Sitzung Zeit genommen,
uns über den Inhalt des Verfahrens aufzuklären
und Fragen von uns zu beantworten.
Dankenswerterweise empfahl sie uns noch eine
weitere öffentliche Sitzung in einer Strafsache
beim Amtsgericht, die um 11 Uhr begann. So
hatten wir bis zum Sitzungsbeginn noch ca. 30
Minuten Zeit, in der Kantine im obersten
Geschoss etwas zu trinken und einen Blick über
die Innenstadt Hagens zu werfen.
In der zweiten Sitzung beim Amtsgericht befanden
sich drei Angeklagte auf der Täterseite mit
ihren Rechtsanwälten, ein Staatsanwalt auf der
Klägerseite und eine Richterin. Hierbei handelte
es sich um einen Fall von schwerer
Körperverletzung, bei dem drei betrunkene
Freunde auf dem Weihnachtsmarkt zwei Männer
geschlagen hatten. Nach einer Belehrung der
Zeugen und einer Befragung der Angeklagten durch
die Richterin stellten sich alle drei
Angeklagten ihren Taten und erwähnten, dass sie
sich auch bei den Opfern, die als Zeugen
anwesend waren, bereits entschuldigt hatten.
Nach zwei Unterbrechungen der Sitzung wurde das
Urteil von der Richterin gefällt und alle drei
Angeklagten erhielten eine Geldstrafe und eine
Freiheitsstrafe von sechs Monaten, welche auf
zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Unserer
Meinung nach war das Urteil grundsätzlich
gerechtfertigt und wird dazu führen, dass die
Angeklagten eine solche Straftat nicht erneut
begehen werden. Bei aller Legalität des Urteils
hätten wir es jedoch gerechter gefunden, wenn
jeder Angeklagte – unabhängig vom Einkommen des
Einzelnen - dieselbe Geldstrafe bekommen hätte,
denn alle drei Angeklagten hatten die gleiche
Straftat begangen.
Nach dem Ende der Sitzung begaben wir uns zu Fuß
in die Innenstadt von Hagen, wo wir in Gruppen
von mindestens drei Personen Zeit zur freien
Verfügung hatten. Pünktlich um 14 Uhr wurden wir
dann vom Bus am Theater in Hagen abgeholt, der
uns zurück zur Schule brachte.
Unser Kurs war beeindruckt von der
Ernsthaftigkeit der Gerichtssitzungen. Die
präzise Argumentation der Anwälte und deren
klare Aussagen haben uns einen Einblick in den
rechtlichen Prozess gewährt. Zudem faszinierte
uns die Rolle der Richterin, die mit Autorität
und Sachkenntnis die Verhandlung leitete. Die
lebendige Darstellung des Rechtssystems hat
unser Verständnis für die Bedeutung von
Gerechtigkeit vertieft.
Im Übrigen haben wir in der ersten Sitzung, auch
wenn diese vorzeitig abgebrochen werden musste,
etwas über die Gründe erfahren, warum Zeugen den
Sitzungen fernbleiben. In dieser Sitzung wurde
deutlich, dass z. B. ein Zeuge vom Angeklagten
nach der Sitzung am Vortag beeinflusst worden
war, in seinem Sinne auszusagen, und dass er
sich offenbar vom Angeklagten bedroht fühlte.
Vermutlich ist dieser Zeuge aus Angst vor dem
Angeklagten nicht zu der Folgesitzung
erschienen.
Text: Mika
Brands, Jawad Abdel-Rahim
Foto: privat